15.05.2023 – Es fand sich Post
Vor lauter Abschiedswehmut hatte ich den Brief vergessen, der sich am Sonntagmorgen im Briefkasten fand. Sehr nett fand ich auch die Benachrichtigung des Postboten über den großen Brief am Ablageort unseres Vertrauens. Er beschrieb sehr exakt, wo der Brief genau zu finden war. Das war sehr nett von ihm. Am Abend davor war uns die Post wohl nicht mehr aufgefallen, weil bereits dunkel. Am Sonntagmorgen strahlte mich die Post aus der analogen Inbox dann an.
Der Brief war von einer lieben Freundin, die jetzt im Urlaub weilt. Was sie in ihrem Brief beschreibt, neben anderen privaten Dingen, lässt mich noch mehr am System zweifeln, als sonst schon. Aufgrund des Briefs kann ich jetzt auch den Anruf, den ich vor einigen Wochen erhielt, besser nachvollziehen. In Sachen interner Kinderschutz werden nicht nur die pädagogischen Fachkräfte allein gelassen von den oberen zuständigen Behörden, sondern eben auch die zuständigen Behörden selbst. Jedenfalls bei dem Thema „Meldepflicht“. Auf Nachfragen seitens der zuständigen Personen der Behörde, die als erstes reagieren muss, bei der obersten Behörde, wurden sie auf später vertröstet. Man sei dabei einen Leitfaden zu entwickeln. Derweil bleiben die ausführenden Behörden, die Meldungen bekommen, mit dem Problem allein und handeln nach menschlichem Ermessen, soweit es noch ein Ermessen gibt.
Als ich den Brief las, fühlte ich mich plötzlich genötigt zu reagieren und spürte einen Hauch von „Spezialistin“ in mir. Das ist mir zuletzt bei meinem ersten Diplomarbeitsthema passiert. Ich sehe darin jetzt mal ein Zeichen, auch wenn ich mich selbst nicht als Spezialistin bezeichnen würde, nur weil ich irgendwann irgendwo was gelesen, was gehört habe. Es liegt mir fern solche Attribute für mich selbst zu verwenden auch wenn ich da einiges an Wissen besitze. Daher saß ich sogleich am Schreibtisch und formulierte, wie ich hoffe, hilfreiches für die Freundin.
Meldepflicht
Zur Aufklärung: Die Kinderinseln haben alle den Auftrag bekommen ein internes Kinderschutzkonzept zu erstellen. Die Behörden hatten den Auftrag, dieses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzufordern und zu prüfen. Alle Kitaträger unterliegen nach §47 SGB VIII einer Meldepflicht an die zuständigen Jugendämter, wenn ihnen grenzverletzendes und übergriffiges Verhalten von pädagogischen Fachkräften gemeldet wird oder die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet werden kann wegen Personalmangel. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist jedoch noch unklar, was die Behörden mit der Meldung machen sollen. Ab wann also wie welcher Handlungsbedarf besteht. Einige Bundesländer scheinen da schon etwas weiter zu sein. Soweit eine Schnellrecherche ergab.
Bei Personalmangel und Reduzierung der Schließzeiten ist die Sachlage klar und unmissverständlich. Aber bei „es wurde ein Kind wiederholt angeschrien“. Eher nicht. Es liegt allerdings auch im Ermessen des Trägers ob er seiner Meldepflicht nachgeht und ab wann. D.h. es werden vermutlich, wenn überhaupt, nur die Fälle gemeldet in denen bereits vermehrte Grenzverletzungen und Übergriffe stattgefunden haben, und eine Meldepflicht – meist wenn Eltern Druck machen – nicht mehr abzuwenden ist. Dann ist es eigentlich auch schon zu spät, um noch mit anderen Maßnahmen, wie Fortbildungen und Supervision gegen zu steuern. Die durchaus vom Träger bzw. der Behörde zur Auflage gemacht werden können. Jedenfalls wenn ich das richtig aus diversen Texten herausgelesen habe.
Das Thema „Was ist Meldepflichtig“ und „Wer muss wie reagieren“ ist just das Thema, mit dem ich mich jetzt in nächster Zeit im Zuge des Kinderschutzes auseinandersetzen wollte und schon kommt es in anderer Form ums Eck daher. Vielleicht ein Zeichen sich dahingehend noch tiefer als ich das vor hatte, zu beschäftigen und vielleicht doch noch sowas wie einen Expertenstatus zu erreichen. Bisher ist es ja alles nur mal schnell recherchiert. Also die Meldepflicht. Der Kinderschutz ist ja schon länger Thema.
Nachtrag und wichtiger Hinweis: Dies ist eine reine Info. Keine Rechtsberatung – darf ich nicht und will ich nicht. Für Rechtsberatungen gibt es Menschen, die das studiert und gelernt haben. Sollten Sie pädagogische Fachkraft sein, Tagesmutter/-vater, Leitung, Träger und dazu mehr Infos wünschen – wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (Jugendamt, Landesjugendamt) und Fachaufsicht/Fachberatung.
Heute ist übrigens…
… Tag der Kinderbetreuung.
Es ist der Tag an dem pädagogischen Fachkräften, Tagesmüttern und -vätern großer Dank gebührt und ausgesprochen wird für ihre Tätigkeit in den Kinderinseln, für die Bildung und Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder. Menschen, die versuchen in einer Zeit in der das Kitasystem am Kollabieren ist, ihr Bestes zu geben. Ein Newsletter einer Kollegin informiert mich darüber, dass in Brandenburg am heutigen Tag der KITAKOLLAPS-Aktionstag ausgerufen wurde.
„Gemeinsam machen Eltern, Pädagog*innen, Kita-Träger und viele weitere engagierte Menschen mit vielfältigen Aktionen auf den Kollaps der Kindertagesbetreuung aufmerksam.
Gemeinsam setzen sie sich ein für:
KiTAKOLLAPS
- Höhere Bildungs- und Betreuungsqualität für unsere Kinder
- Bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für unsere Fachkräfte
- Mehr Kitaplätze und eine bedarfsgerechte Planung
- Eine bessere Personalausstattung
- Ein neues Kitagesetz mit eindeutigen Vorgaben u.a. für Finanzierung, Qualitätsstandards und eine sich am Bedarf der Kinder orientierende Personalbemessung
Es sieht nicht gut aus. Inzwischen verstehe ich viele Eltern, die ihre Kinder lieber Zuhause betreuen.
Adièu, kleines rotes Flitzerchen
Eigenltich wollte er doch nur die Nummernschilder. Jetzt hat er das ganze Auto. Da kam er von der Arbeit nach Hause, rief übern Gartenzaun er käme gleich mal rüber. Dann kam er und schon war der Kaufvertrag ausgetauscht, die Bezahlung erledigt, die Nummernschilder ab und das kleine rote Flitzerchen in Nachbars Einfahrt. Kurz und schmerzlos. Adiéu, du treues Gefährt.