19.01.2023 – Auf’m Amtsgericht
Wie berichtet, haben MonAmour und ich uns für die Betreuung der Tante entschieden. Deshalb wurden wir ins zuständige Amtsgericht des Bezirks Mittelfrankens bestellt. Nach Ansbach, in die Stadt meiner alten Wirkungsstätte, dem Landratsamt Ansbach, wo ich vor vielen Jahren im Landkreis als Beraterin unterwegs war.
Die Fahrt nach Ansbach verlief ausgesprochen entspannt. Wir waren viel zu früh da. Deshalb fuhren wir noch zur Tankstelle und führten dem hungrigen Flitzer Nahrung zu. Entweder war gerade Preisumstellung oder der Zapfsäule einfach zu kalt. Sie blinkte mehrere Male bis sie nach 30 Sekunden dann doch den Betrieb aufnahm und Sprit ins Auto pumpte.
Vor dem Amtsgericht fanden wir sofort einen Parkplatz direkt vor der Tür. Auch der Parkscheinautomat war nicht weit weg, nur der hatte wohl überhaupt keine Lust zu arbeiten, schluckte freudig das Geld, ohne es wieder herzugeben oder ein Parkticket auszugeben. Der Dame nach mir ging es ähnlich. Sie allerdings warf nur deshalb Geld ein, weil auch erst Mal die Parkapp nicht funktionierte. Ich Dino habe keine Parkapp und ging deshalb zum nächsten Parkscheinautomat. Der nahm das Geld ebenfalls willig auf und spuckte, anders als sein Kollege, auch willig ein Parkticket aus.
Piep, Piep, Piep
Wer in ein Gericht möchte, muss ja als Besucher erstens wissen, wo er hin will – Zimmernummer und Name vom Termin sind sehr von Vorteil – und zweitens durch die Schleuse. Diesmal war ich vorbereitet und hatte vorher schon einen Teil meines Jackentascheninhalts im Auto gelassen und führte auch keine Handtasche mit mir. Auch die benutzten Taschentücher hatte ich im Auto gelassen. Wir leerten also unsere Taschen in die bereitgestellte Kiste. MonAmour lief durch die Schleuse kein Piep. Ich lief durch die Schleuse. Piep. Nochmal zurück. Piep. Nochmal durch. Piep. Wieder zurück. Piep. Noch mal durch. Piep.
Die Beamten nahmen es gelassen und scherzten mit uns. Beim letzten Piep dämmerte mir, dass es wohl die Schnallen meiner Stiefel waren, die das Piep verursachte und so zog ich mal mein Hosenbein hoch. Der Beamte hatte sich nämlich auch gewundert, dass das Piep unterhalb der Kniekehle anschlug. „Ja“, sagte er „wir sehen alles. Ich wollte Sie schon fragen, wie weit Ihre Schuhe gehen.“ Dann erklärte er uns, wie wir zum Amtszimmer unseres Terminpartners kamen.
Persönliches Kennenlernen
Dort angekommen warteten wir noch ein paar Minuten bis es 10 Uhr war und wir eingelassen wurden. Wir hatten ja schon öfter miteinander telefoniert, jetzt sahen wir uns das erste Mal persönlich. Nachdem wir in der Besucherecke Platz genommen hatten, wollte er erstmal unsere Ausweise haben, um die Daten mit seinen Daten im PC abzugleichen. Daraufhin wunderte er sich, weil MonAmour und ich getrennte Adressen haben. Ein Geheimnis unserer langjährigen Partnerschaft. 😉 Wir klärten dann auf, was es damit auf sich hatte, und dass wir sehr wohl unter einem Dach wohnen. Das schien Herrn dann zu beruhigen. Es folgte ein langes Gespräch über unseren Aufgabenkreis, wie und warum wir der zu Betreuenden Gutes tun könnten und sollten. Währenddessen schrieb er fleißig am PC mit. Das Protokoll bekamen wir dann erst zur Unterschrift und dann als Kopie mit nach Hause.
Bei der Verabschiedung kam dann noch das Gespräch auf das Thema ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer. Derzeit bekommt man als ehrenamtlicher Betreuer im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 425,- Euro. Als Berufsbetreuer mit Sozialpädagogischem Studium pro Betreuten im Quartal 306,- Euro. Da kann man sich jetzt ausrechnen, wie viele Betreute man braucht, um davon leben zu können. Im übrigen erfuhr ich auch, dass es nur darum geht, die Verwaltung der Betreuungen zu übernehmen, nicht aber den Betreuten zu besuchen und für ihn Einkäufe zu erledigen, diesen Job sollten andere übernehmen, die der Betreuer jedoch gerne organisieren darf. Der Job des Berufsbetreuers ist es im Sinne des Betreuten zu handeln, ihn nach seinen Wünschen zu fragen sofern möglich, nicht aber ihn „zu bespaßen“ sowie Aufgaben des täglichen Bedarfs zu übernehmen. Mich wundert nichts mehr.
Insgesamt war es ein sehr angenehmer Termin mit einem sehr dialogbereiten Menschen.
Vor Ort Besichtigung
Im Anschluss fuhren wir zu einem gerade zum Verkauf stehenden Bauernhof, der uns beiden gut von Größe und Anordnung gefiel. Allerdings hat es natürlich auch wieder Haken. Das Haus ist eine Grenzbebauung, was bedeutet, dass man durch alle Fenster dieser Seite auf den Innenhof des Nachbarn blickt und aufgrund des hügeligen Geländes, könnte man zwar wunderbar hinter der Scheune seinen eigenen Rodelberg eröffnen, jedoch keinen Nutzgarten. Abgesehen davon, dass in Scheune und Haus noch viel Arbeit und Geld fließen müsste. Allerdings testeten wir mal aus, wie weit es vom Dorf zum nächsten Lebensmitteltempel ist und wie der Mittagstisch beim Metzger bestückt ist. Beide Angebote waren sehr überzeugend. Auch in dem Dorf gingen wir ein wenig spazieren, um ein wenig ein Gefühl dafür zu bekommen. Es fiel noch keine Entscheidung für einen weiteren Besichtigungstermin.
Krankenkasse, die Zweite und Nachtrag
Da gibt es eigentlich wenig zu berichten. Die Dame von der Finanzabteilung und ich telefonierten miteinander und klärten, wie wir jetzt die Bezahlung regeln. Ich bekomme jetzt ein weiteres Schreiben. Ich hoffe, dass ich in absehbarer Zeit auch, sobald ich die Steuerklärung abgeben kann, dann auch den Rest zur allgemeinen Zufriedenheit regeln kann.
Nachtrag für all die deren KK-Beitrag vom Arbeitgeber gezahlt wird
Soweit ich weiß, bekommen alle Menschen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet sind, jährlich einen Fragebogen zu gesendet, in dem die persönlichen Einkommensverhältnisse abgefragt werden. Danach berechnet sich der monatliche Krankenkassenbeitrag. Wer wenig bis gar nichts verdient wird jedoch nach der Mindestbemessungsgrundlage berechnet. Wer ganz viel verdient, dessen Beitrag wird höchstens aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Mein Krankenkasse hat mir da auch die Beträge für 2023 gemeldet. Ob die allerdings auch für andere Krankenkassen gelten entzieht sich meiner Kenntnis.
Vor Nachzahlüberraschungen wird gewarnt
Nach dem Gespräch mit dem zuständigen Menschen, der mir die Beitragszahlung erklärte, die ich jetzt nicht mehr richtig wiedergeben kann, trotz Notizen, wäre es sinnvoll, sobald man mehr als die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage im Monat verdient, sollte man seine Krankenkasse verständigen, damit die neu berechnen können, damit dann am Ende des Jahres keine Nachzahlüberraschungen auf einen zukommen. Jedenfalls in der Theorie. Es lohnt sich allerdings erst, wenn man merkt, dass man in den nächsten Monaten, viel mehr verdient, als angenommen. Also sagen wir mal das doppelte oder dreifache.
Denn die Krankenkasse hat bei Selbständigen ja nur den Einkommenssteuerbescheid, den sie als Grundlage ihrer Neuberechnungen hernehmen kann. Aus diesem Einkommensteuerbescheid ergeben sich erstens, die Nachzahlungen oder eventuell auch die Summe zu viel gezahlter Beträge und zweitens, die Beiträge aus den angenommenen monatlichen Verdiensten des darauffolgende Jahres. Ob das nun verdient wurde oder nicht, ist der Krankenkasse erst mal egal. Es sei denn man meldet seine Verdienste regelmäßig an die Krankenkasse, die dann am Ende mit dem Steuerbescheid des Jahres abgeglichen werden. Fazit für mich, wenn möglich auch Rücklagen für Nachzahlungen bilden. Allerdings muss man erst mal einen Verdienst haben, aus dem man Rücklagen bilden kann.
Die Berechnung
In meinem Fall hat man einfach das Existenzgründungsgeld abzüglich der 300,- Euro für Sozialversicherungen als Berechnungsgrundlage genommen zusammen mit dem geringen Verdienst, den ich hatte. Also geringer Verdienst ab dem Tag der Selbständigkeit durch die Tage bis zum Ende des Jahres mal 30. Diese Summe plus dem Existenzgründungsgeld ohne die 300,- Euro für die Sozialversicherungen. (An das Geld dürfen sie nämlich nicht ran!). Voila, Nachzahlung 1!.
Nachzahlung 2 – keine Ahnung
Wie allerdings die Summen für angenommenen vorläufig berechneten Beiträge, die für unterschiedliche Berechnungszeiträume unterschiedliche Beträge aufweisen, zustande kommen, entzieht sich meiner Kenntnis. Denn für 2022 ergeben sich daraus weitere Nachzahlungen, weil ja der Steuerbescheid von 2022 noch nicht abgeben werden konnte.
Mir war ja viel klar, was die Summen angeht, die Frau eigentlich verdienen müsste, damit alle Kosten gedeckt sind. Ehrlicherweise hat mich aber niemand auf dieses Krankenkassengedöns vorbereitet. Auch nicht mein Gründungscoaching, indem ich meinem Finanzplan erstellte und mir da schon mulmig wurde, wenn man mal schwarz auf weiß sieht, was man eigentlich Brutto verdienen müsste.