25.02.2022 – Gefühle und Gedanken
Der Tag beginnt mit den Gefühlen vom Abend. Mit Gedanken an die Menschen in der Ukraine. Während dort Panzerrollen und geschossen wird, geht das Leben hier weiter.
Also erst nochmal mit dem Herrn vom Betreuungsgericht sprechen. Diesmal spricht Herr Mohnblume mit ihm. Das Prozedere sieht wohl wie folgt aus. Wenn eine betreute Person eine Immobilie erbt, dann wird erst einmal geschaut, ob diese Immobilie nicht erhalten und vermietet werden kann. In diesem Fall nicht, weil unter Geschwistern vererbt – ohne Testament -, damit wird Erbschaftssteuer fällig. Die richtet sich nach dem Bodenrichtwert des Ortes der Immobilie. Allein die Erbschaftssteuer zu bezahlen, macht es notwendig die Immobilie zu veräußern. Soweit waren wir uns dann alle einig.
Nun kann die Immobilie aber nicht einfach veräußert werden. Denn die betreute Person muss dazu erst einmal angehört werden. Das ist auch völlig in Ordnung. In diesem Fall wird sie wohl verstehen, dass verkauft werden muss, nur das mit den Beträgen wird schwieriger.
Die Immobilie wurde ja schon angeboten und ein Mindestpreis gesetzt. Aufgrund der Mängel, die Herr Mohnblume dann auch darlegte, die man auch besichtigen kann. Denn was da erzählt wird, muss ja nicht stimmen. Wenn jetzt sich da Menschen für die Immobilie interessieren, dann können sie ein Gebot abgeben. Danach wird der, der am niedrigsten Geboten hat, angefragt, ob er nicht den Höchstbietenden überbieten mag.
Nun geht es uns ja nicht darum, das Maximum aus der Immobilie zu holen, sondern auch um die Menschen, die das Haus kaufen. Man hat ja eine Verantwortung den Nachbarn gegenüber und dem Haus. Es ist seit 58 Jahren in Familienbesitz und wurde damals neu gebaut. Sprich die Nachbarn leben zum Teil auch schon so lange dort.
Das Prozedere sieht wie folgt aus: Bevor wir jemanden sagen können, das er kaufen kann. Muss ein Liste aller Bieter an das Amtsgericht gehen. Wir können einen Favoriten nennen, der dann eventuell vom Verfahrenspfleger genehmigt wird. Erst dann kann ein Notartermin vereinbart werden. Und natürlich muss das Gebot stimmen.
Die Krönung kommt noch, denn es bleibt ja dann nach Abzug aller Kosten, Geld übrig. Da muss man dann überlegen, was man damit macht. Von wegen Negativzins und so. Verwaltet wird das ganze vom Amtsgericht, welches sich diese Verwaltung im übrigen auch zahlen lässt. Als Betreuer haben wir nur Zugriff auf einen Taschengeldbetrag, um der Betreuten Kleidung, Hygieneartikel und andere Wünsche erfüllen zu können. Die Ausgaben und Einnahmen, falls es welche hat, müssen einzeln mit Belegen aufgeführt und einmal im Jahr dem Amtsgericht zur Prüfung übergeben werden.
Gedanken am Schreibtisch
Später am Schreibtisch hänge ich den Gedanken vom Morgen nach. Sehe den Menschen zu, die auf der Straße vorbeigehen. Gegenüber ziehen Leute ein. Im Haus daneben ist eine Maurerfirma zugange. Es werden Rigipsplatten ins Haus getragen. Es fällt mir schwer ins Arbeiten zu kommen. Irgendwann gelingt es.
Erwin und Frieda sind auch da. Erwin sitzt im Schatten eines Blumentopfs und lässt sich die Sonne aufs Gefieder scheinen. Während Frieda im Laub scharrt.
Häuser. Wohnungen. Ein Zuhause haben. Vögel bauen sich jedes Jahr ein neues Nest. Wir Menschen nennen Häuser, beziehungsweise Wohnungen, unser Zuhause. Sie vermitteln uns meist Sicherheit, Geborgenheit. Es ist ein Platz an dem wir immer wieder zurückkehren können, an dem wir uns so einrichten, wie wir es für schön finden. Wir können uns dort einigeln, müssen nicht raus aus dem Zuhause, müssen auch niemanden rein lassen, wenn wir nicht wollen. Finden dort Schutz.
Und dann kommt einer daher und nimmt diesen Schutz weg. Das Zuhause plötzlich nicht mehr da. Keine Möglichkeit mehr zurückzukehren. Ich hänge diesen Gedanken lange nach. Auch jetzt, wo ich es aufschreibe.
Und da draußen geht das Leben weiter. Mit dem Gang zum Bäcker, zum Einkaufstempel, zu Bus und Bahn. Zu Schule und Kinderinsel. Normaler Alltag. Wie lange noch?