26.02.2022 – Kinder, Kinder
Die Amaryllis blüht. Sie hat noch zwei weitere Knospen. Eine davon wird sich wohl demnächst öffnen.
Verabredung
Wir hatten eine Verabredung am Haus. Eine junge Familie mit Kind. Zu Beginn wirkte alles etwas steif. Bis auf das Kind, das war sehr lebhaft. Manchmal hätte ich auch gerne die Energie von Kindern. Es war wie meistens, oben im Dachzimmer Begeisterung. Der Ausblick, die Helligkeit, der Stauraum.
Später im Garten kamen wir ins Gespräch. Das Kind war beglückt. Der Garten gefiel ihr gut. Schaute den Nachbarskindern beim Fußball zu, entdeckte eine Ecke, wo es dann spielte. Während wir uns mit den Eltern unterhielten.
Später waren Herr Mohnblume und ich uns dann einig: Wunschfamilie.
Copingstrategie
Im Haus zu sein. Eins um das andere Mal eine Familie durch die Räume zu führen. Das Gefühl zu haben, dass beides passt. Sich weiterhin zu überlegen, was welche Möbelstücke es bis zu mir nach Hause schaffen und wohin sie gestellt werden könnten, lenkte ab.
Später hielt Herr Mohnblume noch einen Plausch mit dem Nachbaren. Derweil brachte ich die Einkäufe rein, stellte das Essen zum brutzeln in den Backofen. Schaltete den Fernseher ein und gleich wieder aus. Nachrichten gehen nur in Homöopathischen Dosen.
Übern Gartenzaun
Der Plausch mit dem Nachbarn hatte sich bereits vom Gehweg in die jeweiligen Gärten verlagert, als ich mich dazu gesellte. Ich kam dazu als gerade das Thema Erbschaft und Nachlass behandelt wurde. Wieder wurde uns allen bewusst, diese Dinge wirklich rechtzeitig zu regeln. Vor allem dann, wenn keine geraden Verwandschaftslinien (mehr) vorhanden sind. Also weder an Eltern noch Kinder vererbt wird. Alle anderen Verwandschaftsverhältnisse müssen Erbschaftsteuer zahlen. Bei Geschwistern beträgt der Freibetrag ca. 20 000 Euro. Alles was drüber ist, wird besteuert. Bei Immobilien und Länderreien (Landschaftsgärtner, Wald-, Weiher- und Wiesenbesitzer) kommt da schon mal was zusammen. Und wer nicht aufpasst und das alles dann verkaufen muss, der hat dann evtl. noch eine höhere Summe an den Fiskus abzugeben.
Fazit unseres Gesprächs: Rechtzeitig regeln. Es gibt da ja einige Möglichkeiten. Der Artikel bezieht sich zwar auf unverheiratete Paare, zeigt jedoch trotzdem auf, welche Möglichkeiten es gibt, denn auch Neffen, Nichten und Geschwister haben nur einen Freibetrag von 20 000 Euro und müssen bis zu 30% Erbschaftssteuer zahlen. Evtl. sogar mehr, wenn die Immobilie verkauft werden muss, wegen der Erbschaftsteuer. Das Finanzamt kann nämlich nachträglich die Erbschaftsteuer anheben, wenn der Verkaufspreis über dem Wert des ermittelten Betrags vom Nachlassgericht für die Immobilie liegt. Hier geht es zum Artikel von Dr. Klein.